Die Änderung des Nachtragshaushalts zur Finanzierung des Klimaschutzes ist verfassungswidrig

...das hat soeben das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ampelregierung hat nämlich einen noch bestehenden Betrag der für Coronahilfen vorgesehen war, aber nicht aufgebraucht wurde auf den Klimaschutz übertragen. Das geht so nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Ich will jetzt nicht über die Hintergründe des Urteils schreiben. Ich trete einfach 100 Schritte zurück und betrachte es aus der Entfernung als möglichst sachbezogen (Klimaschutz) denkender Berichterstatter. So betrachtet sind jetzt zeitkritische und wichtige Maßnahmen "auf der Kippe". Ich halte mal das Reportermikro an den Mund des Planeten und frage: "Liebe Erde, hast Du Verständnis dafür, dass Klimaschutzmaßnahmen nun wahrscheinlich weiter verzögert werden?"

Seid mal ganz still und horcht in euch hinein, dann hört ihr die Antwort...